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Bewerbung

Für die Bewerbung um ein Stipendium oder einen Zuschuß bei der "Walter und Margarete Müller"-Stiftung ist ein Personalbogen auszufüllen, den wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage (Telefax, E-Mail) nach verbindlicher Anmeldung zu der von Ihnen geplanten Aus- bzw. Fortbildung gerne zuschicken. Damit wir die Möglichkeit haben, Ihren Antrag gründlich zu prüfen, benötigen wir
  1. Den ausgefüllten Personalbogen einschließlich Lichtbild und aller Zeugniskopien,
  2. einen tabellarischen Lebenslauf,
  3. ein Zwischenzeugnis Ihres augenblicklichen Arbeitgebers,
  4. die verbindliche Anmeldung zu der beabsichtigten Aus- bzw. Fortbildung,
  5. eine Aufstellung der Kosten,
  6. Gründe für die Entscheidung des von Ihnen gewählten Fortbildungsinstituts,
  7. den Bewilligungsbescheid über Ausbildungsförderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAFöG),
  8. den Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und
  9. ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate.
Der Lebenslauf und die Angaben zum Berufsziel sollten in deutsch und bei beabsichtigtem Auslandsaufenthalt auch in englisch bzw. der Sprache des Landes sein, in dem Sie Ihren Aufenthalt zur Aus- bzw. Fortbildung nehmen.

Sofern Sie keine Leistungen zu 7. und 8. erhalten, fügen Sie bitte die negativen Bescheide bei. Erklären Sie bitte ausdrücklich, dass Sie von keiner Seite bei dieser Fortbildungsmaßnahme unterstützt werden.

Anträge werden nur bearbeitet, wenn alle Unterlagen beigefügt sind. Dazu gehört auch die verbindliche Anmeldung zu der geplanten Weiterbildung und die vollständige Kostenaufstellung. Bitte beachten Sie, daß der Antrag für ein Stipendium vor Beginn der Fördermaßnahmen eingereicht sein muß. Anträge bitte nicht per Einschreiben schicken.

Gern sichern wir Ihnen eine sachliche Prüfung zu. Sie erhalten danach Antwort über das Ergebnis. Gleichzeitig bestätigen wir Ihnen, dass Ihre Unterlagen entsprechend dem Datenschutzgesetz für keinen anderen Zweck verwendet werden.


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