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Bewerbung
Für die Bewerbung um ein Stipendium oder einen Zuschuß bei
der "Walter und Margarete Müller"-Stiftung ist ein Personalbogen
auszufüllen, den wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage (Telefax,
E-Mail) nach verbindlicher Anmeldung zu der von Ihnen geplanten Aus-
bzw. Fortbildung gerne zuschicken. Damit wir die Möglichkeit haben,
Ihren Antrag gründlich zu prüfen, benötigen wir
- Den ausgefüllten Personalbogen einschließlich Lichtbild und aller Zeugniskopien,
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- ein Zwischenzeugnis Ihres augenblicklichen Arbeitgebers,
- die verbindliche Anmeldung zu der beabsichtigten Aus- bzw. Fortbildung,
- eine Aufstellung der Kosten,
- Gründe für die Entscheidung des von Ihnen gewählten Fortbildungsinstituts,
- den Bewilligungsbescheid über Ausbildungsförderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAFöG),
- den Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und
- ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate.
Der Lebenslauf und die Angaben zum Berufsziel sollten in
deutsch und bei beabsichtigtem Auslandsaufenthalt auch in englisch bzw.
der Sprache des Landes sein, in dem Sie Ihren Aufenthalt zur Aus- bzw.
Fortbildung nehmen.
Sofern Sie keine Leistungen zu 7. und 8. erhalten, fügen Sie
bitte die negativen Bescheide bei. Erklären Sie bitte ausdrücklich, dass
Sie von keiner Seite bei dieser Fortbildungsmaßnahme unterstützt
werden.
Anträge werden nur bearbeitet, wenn alle Unterlagen beigefügt
sind. Dazu gehört auch die verbindliche Anmeldung zu der geplanten
Weiterbildung und die vollständige Kostenaufstellung. Bitte beachten
Sie, daß der Antrag für ein Stipendium vor Beginn der Fördermaßnahmen
eingereicht sein muß. Anträge bitte nicht per Einschreiben schicken.
Gern sichern wir Ihnen eine sachliche Prüfung zu. Sie
erhalten danach Antwort über das Ergebnis. Gleichzeitig bestätigen wir
Ihnen, dass Ihre Unterlagen entsprechend dem Datenschutzgesetz für
keinen anderen Zweck verwendet werden.
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